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Faire Konditionen.
Weil gute Arbeit nicht teuer sein muss. Aber wertvoll.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
STAND 1. JANUAR 2024


Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen der Einzelunternehmung ROGER BINDER und dem Kunden. Sie haben Gültigkeit, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurden. Widersprechen die besonderen schriftlich vereinbarten Geschäftsbedingungen den hier vorliegenden, so gehen die Besonderen vor.


1. KMU LEISTUNGEN

Individuelle Leistungen auf Abruf werden im Auftragsverhältnis erbracht und auf Tages-, Wochen-, Monats- oder Stundenbasis gemäss Honorarsätze wie in Punkt 6 beschrieben oder auf schriftlich vereinbarter pauschaler Basis abgerechnet.
 

2. IMMOBILIEN LEISTUNGEN

Individuelle Leistungen auf Abruf werden im Auftragsverhältnis erbracht und auf Tages-, Wochen-, Monats- oder Stundenbasis gemäss Honorarsätze wie in Punkt 4 beschrieben oder auf schriftlich vereinbarter Basis pauschal abgerechnet. 

Individuelle Vermarktungsleistungen werden entweder nach gegenseitiger Vereinbarung im Auftrag oder auf Erfolgs-/Maklerbasis erbracht.
 

3. MEHRWERTSTEUER

Die Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer bzw. zzgl. 8.1 % MwSt.
 

4. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist, auf monatlicher Basis.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
 

5. AHV + VERSICHERUNGEN

Seit 1. Juni 2012 ist Roger Binder als selbständig erwerbende Person bei der Ausgleichskasse Zürich angeschlossen und seit 14. Oktober 2015 als Einzelunternehmung ROGER BINDER - INFORMATIK, FINANZEN, IMMOBILIEN im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Jede Erwerbstätigkeit im Rahmen erbrachter Leistungen durch Roger Binder erfolgt als selbständig Erwerbender bzw. im Auftragsverhältnis und wird durch die Einzelunternehmung ROGER BINDER bei der AHV deklariert und abgerechnet. Als selbständig Erwerbender ist Roger Binder zudem gegen Lohnausfall infolge Krankheit und Unfall versichert. Sämtliche aus der AHV und den Versicherungen gegen Unfall und Krankheit entstehenden Kosten sind im Honorarsatz gemäss Punkt 6 inbegriffen. Für den Auftraggeber entstehen aus der Geschäftsbeziehung mit der Einzelunternehmung bzw. selbständig erwerbenden Person ROGER BINDER damit keinerlei Kosten oder Zusatzkosten für AHV- oder Versicherungsbeiträge oder Risiken bei einem allfälligen Erwerbsausfall. 


6. HONORAR

Die vereinbarten Honorarsätze verstehen sich zzgl. 8.1 % MwSt. und werden als selbständig Erwerbender über die Einzelunternehmung Roger Binder im Auftragsverhältnis abgerechnet. 


7. SPESEN

  • AUTO REISESPESEN
    Rp. 70 je Kilometer (Fahrten für Büroeinsätze im Umkreis von 10 km um Stadt Zürich erfolgen kostenlos)

  • ZUG REISESPESEN
    2. Klasse Billett (ab 2 h reine Zugreisezeit 1. Klasse)

  • FLUG REISESPESEN
    Economy Class (ab 8 h reine Flugzeit Business Class)

  • WEITERE SPESEN
    Diese werden in gegenseitiger Absprache nach effektivem Aufwand und gegen Beleg verrechnet.